Psychologie und Psychiatrie
Vom Heilen zum Verfügen über Menschen
„Freiheit ist das höchste Gut“, erklärt Doktor Tallar. Liebe, Selbstachtung und Würde hat er zuvor zu nachrangigen Zielen erklärt. Nun spricht er über Menschen, denen er einen verständigen Willen abspricht. Er glaubt zu wissen, welchen Wunsch sie hätten, wenn sie nur verständig genug wären. Und er fühlt sich berufen, diesen Wunsch für sie zu erfüllen.
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In diesem Beitrag
- Zwei Professoren und eine vorgeschlagene Freigabe
- Der Lebenswille – erst geschützt, dann für abwesend erklärt
- Was Tallar unter Freiheit versteht
- „Geistiger Tod“ und lebende Menschen
- Wenn Fürsorge als Verschwendung erscheint
- Die Gewißheit des Sachverständigen
- Fürsorge auch ohne Aussicht auf Heilung
- Quellen und weiterführende Literatur
- Bildnachweise
Das Kapitel „Vom Wert des Lebens“ führt damit in eine der bedrückendsten Fragen der Medizingeschichte: Was geschieht, wenn ein Arzt aus der Hilfsbedürftigkeit eines Menschen das Recht ableitet, über dessen Dasein zu verfügen? Tallar bedient sich dabei einer Sprache, in der Freiheit, Gnade und Menschlichkeit auf seiner Seite stehen. Für die Menschen, über die er spricht, bleibt in diesem Gedankengang kaum noch ein Platz.
Seine Argumente haben eine Vorgeschichte. 1920 veröffentlichten der Strafrechtsgelehrte Karl Binding und der Psychiater Alfred Hoche eine Schrift, deren Titel den Anspruch bereits ausspricht: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form.

Zwei Professoren und eine vorgeschlagene Freigabe
Die zweite Auflage folgte 1922. Binding behandelt darin die rechtliche Zulässigkeit der Tötung, Hoche liefert die „Ärztlichen Bemerkungen“. Schon das Titelblatt verbindet zwei Zuständigkeiten: Der Jurist soll bestimmen, unter welchen Voraussetzungen das Gesetz eine Tötung freigeben könnte; der Arzt soll erkennen, welche Menschen dafür in Betracht kämen. Die Schrift wirbt für eine Änderung der Rechtsordnung. Ihre Vorschläge waren kein geltendes Recht.[1]
Das Erscheinungsjahr ist für die Lektüre wichtig. Die psychiatrischen Quellen von Teufelshauch gehören verschiedenen Jahrzehnten an. In Tallars Sprache begegnen sich ältere Anstaltsmedizin und Vorstellungen, die nach dem Ersten Weltkrieg ihre zugespitzte Form erhielten. Das literarische Dalldorf bündelt diese Stimmen; es dokumentiert keine entsprechenden Vorgänge in der historischen Anstalt.
Bei Binding und Hoche geht es um weit mehr als die Linderung des Sterbens. Zur Debatte steht, ob bestimmte Menschen ihren Anspruch auf Schutz verlieren sollen, weil andere ihr Leben für wertlos erklären. Dabei verwenden die beiden Autoren unterschiedliche Begründungen. Gerade ihre Übergänge machen verständlich, wie Tallars Rede funktioniert.

Der Lebenswille – erst geschützt, dann für abwesend erklärt
Binding verlangt zunächst die „volle Achtung des Lebenswillens aller“, ausdrücklich auch der kränksten und gequältesten Menschen. Selbst bei einem geistig behinderten Menschen, der sich seines Lebens freut, schließt er die Freigabe der Tötung aus. Für unrettbar Kranke oder Verwundete erörtert er einen ernsthaften, erkennbar geäußerten Todeswunsch. Bis hierher hat der Wille des Betroffenen entscheidendes Gewicht.[1]
Dann führt Binding eine weitere Gruppe ein, die er mit dem damaligen Ausdruck „unheilbar Blödsinnige“ bezeichnet. Ihnen spricht er sowohl einen Willen zu leben als auch einen Willen zu sterben ab. Eine gültige Einwilligung sei daher nicht zu erlangen; zugleich könne die Tötung angeblich keinen Lebenswillen brechen. Die fehlende Zustimmung wird auf diese Weise zu einem Einwand, den Binding für erledigt hält.
Besonders aufschlußreich ist sein Zugeständnis, daß diese Menschen ihr Leben selbst gar nicht als unerträglich empfänden. Die Belastung sieht er bei Angehörigen und Gesellschaft. Er erklärt also ein Leben für unwert, dessen Träger nach seiner eigenen Darstellung keinen Wunsch geäußert hat, es zu verlieren. Im weiteren Gedankengang tritt an die Stelle der Zustimmung die Annahme, der Kranke würde sie erteilen, wenn er seinen Zustand erkennen könnte.[1]
Was Tallar unter Freiheit versteht
Tallar bringt diese Anmaßung in eine Frage:
„Ist es nicht ein Gebot der Menschlichkeit“, fragte Tallar, „einem Wesen, das bei vorhandenem Verstand zu der Einsicht käme, sein Leben sei nicht lebenswert, den Wunsch, den es nicht zu äußern imstande ist, zu erfüllen?“
Die Antwort steht für ihn schon fest. Er setzt voraus, daß ein verständiger Mensch in dieser Lage sein Leben ablehnen müßte. Den tatsächlich vorhandenen Menschen mißt er an dieser erfundenen Einsicht. Was der Betroffene empfindet, woran er hängt und wen er liebt, braucht Tallar dann nicht mehr zu erfragen.
Wenn er anschließend davon spricht, jemandem „stellvertretend“ einen freien Willen zuzubilligen, hat er den Inhalt dieses Willens längst selbst bestimmt. Der Arzt spricht für den Patienten und macht seine eigene Vorstellung zum Wunsch des anderen. Freiheit bezeichnet in dieser Rede schließlich die Verfügungsmacht dessen, der sich für urteilsfähig hält.
„Geistiger Tod“ und lebende Menschen
Hoche entwickelt für seine Ausgrenzung den Begriff des „geistigen Todes“. Er meint damit lebende Menschen, denen er Selbstbewußtsein, ein inneres Weltbild und Gefühlsbeziehungen zur Umgebung abspricht. Der Ausdruck enthält bereits das Urteil, das er erst begründen soll: Wer noch atmet, Nahrung benötigt und gepflegt werden muß, erscheint darin als jemand, dessen eigentlich menschliches Leben schon erloschen sei.[2]
Hoche will damit keineswegs unterschiedslos alle Kranken erfassen. Er erklärt ausdrücklich, daß körperlich Kranke und Menschen mit Aussicht auf Besserung weiter gepflegt und behandelt werden sollen. Entscheidend ist die Grenze, die er innerhalb der Schutzbedürftigen zieht. Für die von ihm als „geistig tot“ Eingeordneten hält er selbst Mitleid für einen Irrtum: Andere Menschen übertrügen nur ihr eigenes Fühlen auf Wesen, denen ein solches Innenleben fehle.
Im Wachsaal klingt das auf andere Weise wieder. Vergil spricht von „lebensunwertem Leben“, und der Erzähler vermerkt, daß er dies ganz im Duktus des Doktors tut. „Euch fehlt der Geist“, erklärt der Aufseher. „Ihr seid nur Fleisch.“ Die Lehre wird zum Umgangston. Wer den Patienten ein Inneres abspricht, muß sich mit ihren Erfahrungen nicht mehr auseinandersetzen. Selbst ihr Widerstand kann dann als bloßer körperlicher Reflex abgetan werden.

Wenn Fürsorge als Verschwendung erscheint
Hoche rechnet mit Anstaltskosten, Nahrung, Kleidung, Heizung und der Arbeitskraft des Pflegepersonals. Menschen, die jahrzehntelang versorgt werden müssen, nennt er „Ballastexistenzen“ und „leere Menschenhülsen“. Mit diesen Wörtern erscheinen sowohl ihre Versorgung als auch die Arbeit der Pflegenden als unfruchtbar. Der Maßstab verschiebt sich: Pflege muß sich nun durch einen Nutzen rechtfertigen, den der Gepflegte für andere erbringt.[2]
Die Not nach dem Ersten Weltkrieg verleiht diesem Gedankengang seine Dringlichkeit. Hoche vergleicht die deutsche Gesellschaft mit einer gefährlichen Expedition, deren Erfolg die volle Leistungsfähigkeit aller Teilnehmer voraussetze. An anderer Stelle beschreibt er den Staat wie einen menschlichen Organismus, der einzelne Teile zum Wohl des Ganzen preisgeben dürfe. Aus hilfsbedürftigen Personen werden in dieser Betrachtung Lasten oder entbehrliche Teile eines übergeordneten Körpers.
Tallars Frage „Was zählt der einzelne, wenn es doch um das Ganze geht?“ hat hier ihren historischen Resonanzraum. Zugleich legt der Roman eine persönlichere Rechnung offen. Schon früh klagt der Arzt: „Ihr alle seid des Lebens nicht wert, und jemand wie ich vergeudet sein Leben, weil eures nicht enden will.“ Das behauptete Wohl des Ganzen und die Kränkung eines Mannes, der seine Zeit für zu kostbar hält, liegen bei ihm dicht beieinander.
Die Gewißheit des Sachverständigen
Für Hoche läßt sich die entscheidende Auswahl mit „hundertprozentiger Sicherheit“ treffen. Die Sorge vor Fehlgriffen erklärt er zur Sorge eines Laien. Eine prüfende Kommission hält er zwar für notwendig; die grundsätzliche Fähigkeit des Arztes, endgültige Wertlosigkeit zu erkennen, steht für ihn jedoch außer Zweifel.[2]
Damit verbindet sich eine medizinische Behauptung mit einem Werturteil. Ein Arzt soll eine Krankheit erkennen und ihren Verlauf beurteilen. Hoche beansprucht darüber hinaus, feststellen zu können, daß das Leben eines Menschen für diesen selbst und für die Gesellschaft wertlos geworden sei. Der Anspruch wissenschaftlicher Sicherheit deckt beides ab.
Auch Tallar begreift sein Denken als Errungenschaft. Er rühmt „Fortschritte nicht nur in der Medizin, sondern im Denken ganz allgemein“. Wer widerspricht, kann in dieser Selbstsicht nur hinter ihm zurückgeblieben sein. Seine Gewißheit schützt ihn davor, die Menschen vor sich noch einmal anders ansehen zu müssen.
Fürsorge auch ohne Aussicht auf Heilung
Die historischen Quellen enthalten zugleich eine andere Antwort. Richard von Krafft-Ebing nennt in seinem Lehrbuch der Psychiatrie von 1883 die Heilung und die „humane Pflege im Fall der Unheilbarkeit“ als Aufgaben von Ärzten und Behörden. Auf derselben Seite fordert er für die gerichtliche Psychiatrie, dort ein non liquet auszusprechen, wo die Wissenschaft nicht ausreiche: Es ist nicht geklärt. Die Anerkennung einer Grenze des Wissens gehört hier zur ärztlichen Arbeit.[3]
Unheilbarkeit hebt in dieser Forderung den Anspruch auf Fürsorge nicht auf. Auch das eingangs gezeigte Gemälde The Doctor von Luke Fildes stellt die Aufmerksamkeit für einen hilfsbedürftigen Menschen ins Zentrum: Der Arzt sitzt bei einem kranken Kind in einer ärmlichen Wohnung. Sein Blick bleibt bei dem einzelnen Leben, um das er sich kümmert.
Im Roman wird ein solches Gegenbild besonders in der Freundschaft zwischen dem Riesen und dem Zwerg sichtbar. Der eine bemerkt die Verzweiflung des anderen, obwohl dieser sie nicht in Worte fassen kann. Eine nur halb gefüllte Kaffeetasse genügt, damit er sich für ihn einsetzt. Der Zwerg wiederum weiß zu trösten; ein Brötchen und ein paar Schlucke Kaffee werden zwischen den beiden zu einer geteilten Freude.
Die Erzählung kennt hier Gefühle, Erinnerungen und Beziehungen, die im Urteil des Doktors verschwinden. Was von außen als Sprachlosigkeit oder Unverständlichkeit erscheint, hat eine Lebensgeschichte. Tallar spricht über den Wert dieser Menschen. Sie haben längst füreinander Bedeutung.
Quellen und weiterführende Literatur
- Karl Binding: Rechtlicher Teil in Karl Binding / Alfred Hoche, Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form, 2. Auflage, Leipzig: Felix Meiner, 1922; besonders S. 27–35. Originalausgabe im Digitalisat der Universitätsbibliothek Frankfurt; durchsuchbare Transkription ab S. 28.
- Alfred Hoche: „Ärztliche Bemerkungen“, in derselben Schrift, S. 45–62; zur wirtschaftlichen Bewertung S. 53–56, zum „geistigen Tod“ S. 57–59, zum Anspruch diagnostischer Gewißheit S. 60–62. Volltext mit Seitenzählung. Die zitierten Begriffe geben die Wertungen der historischen Autoren wieder.
- Richard von Krafft-Ebing: Lehrbuch der Psychiatrie auf klinischer Grundlage für praktische Ärzte und Studirende, 2. teilweise umgearbeitete Auflage, Band I, Stuttgart: Ferdinand Enke, 1883, S. 29. Digitalisat der Ausgabe von 1883.
Bildnachweise
1. The Doctor. Luke Fildes (gestorben 1927). 1891. Tate, London, Inventarnummer N01522. Öl auf Leinwand, 166,4 × 241,9 cm. Digitale Reproduktion über Wikimedia Commons, Datei The Doctor Luke Fildes crop.jpg; dort in dieser Fassung seit 15. Februar 2018 (Upload: Philafrenzy). Hersteller der Reproduktion nicht genannt. Sammlung, Original und Nutzungsangaben; Digitalisat. Gemälde gemeinfrei; die werkgetreue Reproduktion wird auf Wikimedia Commons als Public Domain (PD-Art, PD-old-auto-expired) bereitgestellt. Rechtestatus der Quelle; Public Domain. Vorhandene Reproduktion vollständig übernommen und in WebP umgewandelt; kein zusätzlicher Beschnitt, keine Retusche oder Einfärbung.
2. Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form – Titelblatt. Karl Binding (1841–1920) und Alfred Hoche (1865–1943). 2. Auflage, Leipzig: Felix Meiner, 1922. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, Frankfurt am Main; Digitale Sammlungen, Varia. Digitalisierung 2017. URN urn:nbn:de:hebis:30:2-297753. Werk-ID 8796938; Titelblatt: Scan [7], Bild-ID 8796945. Sammlung, Original und Nutzungsangaben; Digitalisat. Gemeinfreies Werk. Die Universitätsbibliothek stellt Digitalisate gemeinfreier Bestände gemäß ihrer Digitization Policy zur uneingeschränkten und kostenlosen Nutzung bereit (Public Domain Mark). Rechtestatus der Quelle; Public Domain. Vollständige bereitgestellte Bilddatei einschließlich Bibliotheksnachweis übernommen und in WebP umgewandelt; keine Retusche oder Einfärbung.
3. Alfred Erich Hoche. Fotograf unbekannt. Aufnahme vor 1923; veröffentlicht 1923. Frontispiz in Die Medizin der Gegenwart in Selbstdarstellungen, herausgegeben von L. R. Grote, Leipzig: Felix Meiner, 1923. Digitale Vorlage über Wikimedia Commons, Datei Alfred Erich Hoche.jpg. Dort als Reproduktionsquelle genannt: Ernst Falzeder / John C. Burnham, A perfectly staged ‘concerted action’ against psychoanalysis, International Journal of Psychoanalysis 88 (2007), Heft 5, S. 1223–1244. Commons-Upload Filip em (2013); vorhandene Bearbeitung von Hintergrund und Ausschnitt: Centpacrr (2015). Sammlung, Original und Nutzungsangaben; Digitalisat. Auf Wikimedia Commons als gemeinfrei (PD-old, Public Domain Mark) ausgewiesen. Rechtestatus der Quelle; Public Domain. Die dort bereitgestellte Fassung proportional auf 960 Pixel Breite verkleinert und in WebP umgewandelt; keine weitere Retusche, kein weiterer Beschnitt.
Digitale Quellen und Bildnachweise geprüft am 2. November 2026.